Allgemeine Geschäftsbedingungen – Pascal Röttger
Rechtliches · Stand Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anbieter (im Folgenden „Anbieter", „wir" oder „uns"):

Pascal Röttger
Reidstraße 1a, 48429 Rheine, Deutschland
Telefon: +49 174 9749144 · E-Mail: info@pascalroettger.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a UStG): DE337721107
Berufsbezeichnung: Fotograf (verliehen in Deutschland) · Zuständige Kammer: Handwerkskammer Münster · Berufsrechtliche Regelung: Handwerksordnung (HwO)


Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ebenso wie gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB). Der Teil A gilt für alle Kunden. Teil B enthält ergänzende Regelungen nur für Unternehmer/öffentliche Stellen, Teil C ergänzende Regelungen nur für Verbraucher. Bei Widersprüchen gehen die Teile B bzw. C dem Teil A vor.


Teil A – Allgemeine Regelungen (für alle Kunden)

§ 1 Geltungsbereich, Begriffe, Vertragssprache

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Leistungen des Anbieters in den Bereichen Fotografie, Film- und Videoproduktion, Bewegtbild, Bild- und Videobearbeitung, Social-Media-Content, Social-Media-Management, Einrichtung und Betreuung von Werbekampagnen auf Social-Media-Plattformen, Konzeption und Erstellung von Webseiten und Landingpages einschließlich deren technischer Bereitstellung (Hosting), Eventbegleitung sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Strategieleistungen.

(2) „Unternehmer" ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). „Verbraucher" ist, wer den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Kunde" meint beide.

(3) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Fassung. Spätere Änderungen gelten nur für danach geschlossene Verträge; bereits bestehende Verträge laufen unter der bei ihrem Abschluss geltenden Fassung weiter (für Dauerverträge siehe § 11 Abs. 6).

(4) Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote und Preisangaben des Anbieters (Website, Präsentationen, vorbereitende Unterlagen) sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Grundlage des Vertrages ist das projekt- oder leistungsbezogene Angebot des Anbieters mit den dort beschriebenen Leistungen, Mengen, Formaten, Terminen und Preisen. Auf diese AGB wird im Angebot verwiesen; sie sind als speicherbares Dokument (PDF) abrufbar.

(3) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden zustande – durch Unterzeichnung oder ausdrückliche Zusage in Textform (z. B. E-Mail). Bei Projektaufträgen kommt der Vertrag, sofern eine Anzahlung vereinbart ist, zusätzlich erst mit deren Eingang verbindlich zustande.

(4) Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen in Textform ausdrücklich zustimmt.

§ 3 Leistungsumfang, gestalterische Freiheit, Rohmaterial

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Die Auswahl der gestalterischen und technischen Mittel (Kamera, Licht, Bildgestaltung, Schnitt, Farbgebung, Aufnahmenauswahl) obliegt dem Anbieter nach pflichtgemäßem fachlichem Ermessen im Rahmen des vereinbarten Briefings. Geschmacks- und Stilfragen innerhalb des Briefings begründen keinen Mangel.

(3) Geschuldet werden die im Angebot vereinbarten, fertig bearbeiteten Endprodukte. Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohmaterial (RAW, Rohschnitt, ungeschnittenes Material, nicht ausgewählte Aufnahmen) besteht nur, wenn dies gesondert vereinbart und vergütet ist.

(4) Der Anbieter darf geeignete Subunternehmer und freie Mitarbeiter einsetzen; die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt bei ihm.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Briefings, Materialien und Vorgaben bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.

(2) Der Kunde gewährleistet den rechtzeitigen Zugang zu den Dreh-/Aufnahmeorten. Bei Aufnahmen auf Betriebsgeländen, Baustellen und in Produktionsumgebungen sorgt er für Sicherheitsunterweisung, Einhaltung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften sowie ggf. erforderliche Schutzausrüstung.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass alle für Produktion und Nutzung erforderlichen Rechte und Genehmigungen Dritter vorliegen, insbesondere: Einwilligungen abgebildeter Personen (§ 15); Rechte an abgebildeten Marken, Logos, Werken, Designs und beigestellten Inhalten (Texte, Bilder, Musik, Schriften); Hausrechts-/Standort-/Drehgenehmigungen, soweit der Kunde den Ort bestimmt oder stellt.

(4) Für Social-Media-Management stellt der Kunde die erforderlichen Zugänge/Berechtigungen bereit (§ 16).

(5) Freigaben, Feedback und Korrekturwünsche erfolgen gesammelt in Textform innerhalb der mitgeteilten Fristen (§ 6).

(6) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm vorgegebenen Inhalte sowie für Betextung und Sinnzusammenhang der Veröffentlichung verantwortlich. Ab ordnungsgemäßer Lieferung trägt er die Verantwortung für die sachgemäße Verwendung.

(7) Bei Verletzung von Mitwirkungspflichten verlängern sich Fristen angemessen; entstehender Mehraufwand und nachweisbare Mehrkosten können gesondert berechnet werden. §§ 5, 9, 10 bleiben unberührt.

§ 5 Termine, Lieferzeiten, Verschiebung und Ausfall von Drehterminen

(1) Liefer- und Leistungstermine sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht im Angebot ausdrücklich als „verbindlich" bzw. „fix" bezeichnet sind. Bei Standardproduktionen liegt die Lieferung in der Regel bei ca. 14 Tagen nach dem Drehtag; bei umfangreicheren Produktionen richtet sich die Lieferzeit nach gesonderter Vereinbarung im Angebot. Verbindliche Fristen beginnen frühestens mit vollständiger Bereitstellung der Mitwirkungsleistungen und – soweit vereinbart – Eingang der Anzahlung.

(2) Bestätigte Drehtermine sind für beide Seiten verbindlich. Verschiebt oder sagt der Kunde einen bestätigten Drehtermin ab, gilt § 9 (bzw. § 10 bei Eventbegleitung).

(3) Müssen Termine aus Gründen verschoben werden, die keine Partei zu vertreten hat (z. B. Wetter bei Außenaufnahmen, kurzfristige Erkrankung, höhere Gewalt), vereinbaren die Parteien zeitnah einen Ersatztermin. Bereits angefallene, nachgewiesene Fremdkosten trägt der Kunde, wenn der Anlass aus seiner Sphäre stammt; sonst trägt jede Partei ihren eigenen Aufwand.

(4) Ist der Anbieter aus von ihm zu vertretenden Gründen verhindert, bietet er einen zumutbaren Ersatztermin an. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 18.

§ 6 Korrekturschleifen und Abnahme

(1) Im vereinbarten Leistungsumfang ist je Lieferung bzw. je Hauptergebnis eine Korrekturschleife kostenlos enthalten. Korrekturwünsche sind gesammelt, eindeutig und in Textform innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung der jeweiligen Fassung mitzuteilen.

(2) Weitere Korrekturschleifen sowie Änderungen über das vereinbarte Briefing hinaus (neues Konzept, zusätzliche Szenen, abweichende Bildauswahl, zusätzliche Formate) werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz bzw. nach gesondertem Angebot vergütet; der konkrete Stundensatz wird im Angebot ausgewiesen.

(3) Drehtage werden nicht wiederholt. Eine Korrektur bezieht sich auf die Bearbeitung vorhandenen Materials, nicht auf neue Aufnahmen.

(4) Teilt der Kunde innerhalb der Frist nach Abs. 1 keine Korrekturwünsche oder Mängel mit, gilt die Fassung als abgenommen; hierauf wird der Kunde bei Bereitstellung gesondert hingewiesen. Eine Abnahme gilt ferner als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt (z. B. veröffentlicht).

§ 7 Lieferung und Bereitstellung

(1) Die Lieferung der Endprodukte erfolgt in der Regel digital über einen Download-Link bzw. eine Online-Galerie; alternativ kann eine Übergabe auf Datenträger oder vor Ort vereinbart werden. Der Anbieter ist in der Wahl des Cloud-/Übertragungsdienstes frei.

(2) Der Bereitstellungs-Link wird für mindestens 30 Tage zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist gehalten, die Dateien innerhalb dieses Zeitraums herunterzuladen und eigenständig dauerhaft zu sichern. Eine erneute Bereitstellung nach Ablauf kann, soweit die Daten noch vorhanden sind, gegen Aufwandsersatz erfolgen; eine dauerhafte Archivierung schuldet der Anbieter nicht.

§ 8 Preise, Nebenkosten, Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Eine Anzahlung oder Etappenzahlung kann vereinbart werden; Einzelheiten regelt das Angebot.

(2) Soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang fällig. Bei Projektaufträgen ist eine vereinbarte Anzahlung vor dem Drehtag fällig.

(3) Reise- und sonstige Nebenkosten sind, soweit nicht im Angebot pauschal enthalten, nach Aufwand bzw. Absprache zu erstatten.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu stellen (§ 14 UStG).

(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten und die Übertragung der Nutzungsrechte (§ 12) auszusetzen; laufende Betreuungs-, Kampagnen- und Hosting-Leistungen dürfen nach vorheriger Ankündigung in Textform und angemessener Nachfrist ausgesetzt werden. Verzugszinsen und -pauschalen richten sich nach Teil B bzw. Teil C.

§ 9 Storno und Rücktritt bei Projektaufträgen

(1) Der Kunde kann einen Projektauftrag bis zur Fertigstellung in Textform stornieren. Eine vereinbarte Anzahlung/Setup-Fee wird als Aufwandsentschädigung für eingeleitete Planung und reservierte Kapazität einbehalten.

(2) Bereits erbrachte Leistungen (Strategie-Call, Konzeption, Drehvorbereitung, durchgeführter Dreh, anteilige Bearbeitung) sowie nachweisbare, bereits angefallene Fremdkosten sind zu vergüten bzw. zu erstatten.

(3) Für die Absage eines bereits bestätigten Drehtermins gilt – wegen der blockierten Tageskapazität – folgendes Ausfallhonorar, soweit der Termin nicht anderweitig genutzt werden kann. Bezugsgröße ist das auf den abgesagten Termin entfallende Honorar (bei Pauschalprojekten der anteilige, auf die betroffenen Produktionstage entfallende Wert), nicht der Gesamtauftragswert. Eine geleistete Anzahlung wird angerechnet:
a) Absage mehr als 21 Tage vor dem Termin: kein Ausfallhonorar über die einbehaltene Anzahlung hinaus;
b) Absage 21 bis mehr als 14 Tage vor dem Termin: 60 % des vereinbarten Honorars;
c) Absage 14 bis mehr als 7 Tage vor dem Termin: 70 % des vereinbarten Honorars;
d) Absage 7 bis mehr als 2 Tage vor dem Termin: 80 % des vereinbarten Honorars;
e) Absage 2 Tage oder weniger vor dem Termin bzw. am Termintag: 90 % des vereinbarten Honorars.

Zusätzlich sind in allen Fällen die zum Zeitpunkt der Absage bereits angefallenen bzw. nicht mehr kostenfrei stornierbaren Fremdkosten (z. B. beauftragte Dienstleister, Miet-Equipment, bereits gebuchte Reise) zu erstatten.

(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; dem Anbieter der Nachweis eines höheren Schadens. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Eventbegleitung (einmalige, termingebundene Events)

(1) Für die Begleitung einmaliger, termingebundener Events (z. B. Hochzeiten, Firmen- und Branchen-Events) gilt wegen des unwiederbringlich reservierten Termins eine gesonderte Stornoregelung. Eine vereinbarte Anzahlung wird in jedem Fall als Aufwandsentschädigung einbehalten.

(2) Bei Absage durch den Kunden gilt folgendes Ausfallhonorar, soweit der Termin nicht anderweitig genutzt werden kann (eine geleistete Anzahlung wird angerechnet):
a) mehr als 90 Tage vor dem Event: 50 % des vereinbarten Honorars;
b) 90 bis mehr als 60 Tage vor dem Event: 60 % des vereinbarten Honorars;
c) 60 bis mehr als 30 Tage vor dem Event: 70 % des vereinbarten Honorars;
d) 30 bis mehr als 14 Tage vor dem Event: 80 % des vereinbarten Honorars;
e) 14 bis mehr als 7 Tage vor dem Event: 90 % des vereinbarten Honorars;
f) 7 Tage oder weniger vor dem Event bzw. am Eventtag: 100 % des vereinbarten Honorars.

Zusätzlich sind in allen Fällen die bereits angefallenen bzw. nicht mehr kostenfrei stornierbaren Fremdkosten zu erstatten.

(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Anbieter der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

§ 11 Laufzeit und Kündigung bei Retainer-/Dauerverträgen

(1) Retainer-Verträge richten sich an Unternehmer/öffentliche Stellen und haben die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit; ist dort nichts geregelt, beträgt sie 3 Monate.

(2) Soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, endet der Vertrag mit Ablauf der Mindestlaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Fortführung (z. B. Verlängerung in Blöcken oder ein geänderter Betriebsmodus) bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Ist im Angebot abweichend eine automatische Verlängerung vereinbart, kann der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; für den Anbieter liegt ein wichtiger Grund insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als einer Monatsrate vor.

(4) Die vereinbarte monatliche Vergütung ist als Vorkasse zu festem Termin (z. B. zum 1. des Monats) fällig, unabhängig vom konkreten Produktionstag.

(5) Die monatlich vereinbarten Leistungen beziehen sich auf den jeweiligen Leistungsmonat. Nicht oder nicht vollständig abgerufene Leistungen verfallen am Monatsende und werden nicht auf Folgemonate übertragen.

(6) Bei Dauerverträgen darf der Anbieter diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit dies zur Anpassung an veränderte rechtliche oder tatsächliche Rahmenbedingungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden mindestens 6 Wochen vorher in Textform mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang, gelten sie als angenommen (auf diese Folge wird hingewiesen). Bei Widerspruch besteht beidseitig ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum.

§ 12 Nutzungsrechte des Kunden

(1) Mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag räumt der Anbieter dem Kunden an den gelieferten Endprodukten ein einfaches (nicht-exklusives), zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine eigenen werblichen, redaktionellen und internen Zwecke ein (alle Medien, u. a. Website, Karriereseite, Social Media, Online-/Print-Werbung, Stellenanzeigen, Messen, Präsentationen, POS).

(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung. Bis dahin ist eine Nutzung nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

(3) Der Kunde darf die Inhalte im Rahmen seines eigenen Marketings auch durch mit ihm verbundene Unternehmen (§ 15 AktG) und durch von ihm beauftragte Dienstleister/Agenturen nutzen lassen. Diese dürfen die Werke ausschließlich für den Kunden einsetzen; eine eigene Nutzung, Weitergabe, Unterlizenzierung oder Veräußerung an sonstige Dritte ist nicht gestattet.

(4) Der Kunde darf die Inhalte technisch an seine Kanäle anpassen (Zuschnitt, Format, Länge, Untertitel). Darüber hinausgehende inhaltliche Veränderungen, die den Gesamteindruck entstellen können, bedürfen der vorherigen Zustimmung (§ 14 UrhG).

(5) Ein ausschließliches (exklusives) Nutzungsrecht oder ein Buy-out wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und gesonderter Vergütung eingeräumt; das Eigenwerbungsrecht nach § 14 bleibt auch dann unberührt.

§ 13 Urheberrecht und Urhebernennung

(1) Der Anbieter ist Urheber der Foto- und Filmwerke. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar und verbleibt beim Anbieter; der Kunde erhält Nutzungsrechte im Umfang des § 12.

(2) Eine Pflicht des Kunden zur Urhebernennung bei eigener Nutzung besteht nicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht des Anbieters auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG) bleibt unberührt.

§ 14 Eigenwerbung und Referenznutzung durch den Anbieter

(1) Der Anbieter ist – unabhängig von Art und Umfang der dem Kunden eingeräumten Rechte – berechtigt, die im Auftrag entstandenen Arbeiten (Fotos, Videos sowie am Drehtag entstandenes Behind-the-Scenes-/Making-of-Material) zeitlich und medial unbeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen: als Referenz und Arbeitsprobe, im Portfolio, auf der eigenen Website, in sozialen Medien, im Showreel sowie bei Wettbewerben und Branchenpräsentationen. Er ist ferner berechtigt, den Kunden unter Nennung von Firmenname und Logo als Referenz zu benennen – insbesondere in Referenzlisten, auf der eigenen Website, in sozialen Medien sowie in Präsentationen und Angebotsunterlagen.

(2) Diese Eigennutzung ist branchenüblich und standardmäßig zulässig. Der Kunde kann der Veröffentlichung einzelner Inhalte aus berechtigtem Grund im Einzelfall widersprechen (z. B. besonders sensible Inhalte, vertrauliche Betriebsabläufe, Geschäftsgeheimnisse, schutzwürdige Belange abgebildeter Personen) oder verlangen, dass die Veröffentlichung bis zu einem vereinbarten Sperrdatum aufgeschoben wird. Berechtigten Anliegen wird der Anbieter entsprechen.

(3) Die Eigenwerbung mit Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, setzt eine entsprechende Einwilligung voraus, die die Eigenwerbung des Anbieters abdeckt (§ 15).

(4) Im Rahmen der Eigenwerbung wahrt der Anbieter die Vertraulichkeit; gezeigt wird die gestalterische Arbeit, nicht vertrauliche Inhalte des Kunden.

§ 15 Abgebildete Personen, Model-Release

(1) Aufnahmen erkennbarer Personen unterliegen dem Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) und dem Datenschutzrecht. Die erforderlichen Einwilligungen werden über ein gesondertes Model-Release-/Einwilligungsformular geregelt, das auch die Eigenwerbung des Anbieters (§ 14) abdeckt.

(2) Der Kunde wirkt darauf hin, dass abgebildete Personen (insbesondere Mitarbeitende) die Einwilligung vor der Aufnahme erteilen, und stellt die Einwilligungen bereit bzw. ermöglicht deren Einholung. Ohne wirksame Einwilligung wird die Person nicht erkennbar veröffentlicht bzw. unkenntlich gemacht.

(3) Bei Veranstaltungen sorgt der Kunde als Veranstalter zusätzlich für geeignete Besucherhinweise (Hinweisschilder, Ticket-/Teilnahmebedingungen).

§ 16 Social-Media-Management und Kampagnen-Betreuung (sofern beauftragt)

(1) Der Kunde bleibt Inhaber seiner Konten und stellt die erforderlichen Zugänge/Berechtigungen bereit; Veröffentlichungen erfolgen im vereinbarten Freigabeprozess. Für die rechtliche Zulässigkeit freigegebener Inhalte ist der Kunde verantwortlich.

(2) Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Leistung, keinen bestimmten Erfolg (z. B. Reichweiten, Follower, Interaktionen, Bewerbungs-/Verkaufszahlen). Es gelten zusätzlich die Richtlinien der jeweiligen Plattformen; für Maßnahmen der Plattformbetreiber, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, haftet er nicht.

(3) Bei der Einrichtung und Betreuung von Werbekampagnen (z. B. Meta/Instagram/Facebook) läuft das Werbekonto auf den Kunden; das Werbebudget zahlt der Kunde unmittelbar an den Plattformbetreiber und ist nicht Bestandteil der Vergütung des Anbieters. Der Anbieter schuldet die fachgerechte Einrichtung, Betreuung und Auswertung der Kampagnen, jedoch keinen bestimmten Kampagnenerfolg (insbesondere keine bestimmte Anzahl an Bewerbungen oder Anfragen und keine bestimmten Kosten je Ergebnis). Für Entscheidungen und Maßnahmen der Plattformbetreiber (u. a. Ablehnung von Anzeigen, Einschränkung oder Sperrung von Konten, Änderungen an Ausspielung, Zielgruppen-Möglichkeiten oder Preisen) haftet der Anbieter nicht; er wirkt im Rahmen des Zumutbaren an der Behebung mit.

(4) Für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der beworbenen Angebote und Stellenprofile – insbesondere die Vereinbarkeit von Stellenanzeigen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und arbeitsrechtlichen Vorgaben – ist der Kunde verantwortlich. Der Anbieter weist auf für ihn erkennbare Bedenken hin.

§ 16a Webseiten, Landingpages und Hosting (sofern beauftragt)

(1) Erstellt der Anbieter Webseiten oder Landingpages, ergibt sich der Umfang (Seitenanzahl, Funktionen, Formulare, Inhalte) aus dem Angebot. Für die Nutzungsrechte gilt § 12 entsprechend; auf Wunsch werden dem Kunden die erstellten Dateien herausgegeben. Für eingesetzte Komponenten Dritter (z. B. Schriften, Skripte, Plugins) gelten ergänzend deren Lizenzbedingungen.

(2) Übernimmt der Anbieter die technische Bereitstellung (Hosting) auf eigener oder angemieteter Infrastruktur, schuldet er eine dem Stand der Technik entsprechende, angemessene Verfügbarkeit, jedoch – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – kein bestimmtes Verfügbarkeitsniveau (SLA). Kurzzeitige Unterbrechungen für Wartung sowie Störungen im Verantwortungsbereich Dritter (Rechenzentrum, Netz, DNS-Provider) stellen keinen Mangel dar.

(3) Betreiber der Seite im rechtlichen Sinne ist der Kunde. Er ist verantwortlich für die gesetzlich erforderlichen Angaben und Inhalte (insbesondere Impressum und Datenschutzerklärung) sowie für die von ihm vorgegebenen Inhalte; der Anbieter bindet die vom Kunden bereitgestellten Pflichtangaben technisch ein. Die Einrichtung erforderlicher DNS-Einträge auf einer Domain des Kunden ist Mitwirkungspflicht des Kunden (§ 4).

(4) Werden über die Seite personenbezogene Daten (z. B. Bewerbungen) im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Aufnahme dieser Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO, § 20 Abs. 2).

(5) Endet der Vertrag über die Bereitstellung, übergibt der Anbieter dem Kunden auf Wunsch die Dateien und wirkt an einem Umzug mit (Aufwand gesondert vergütbar); eine Abschaltung erfolgt erst nach Ankündigung in Textform mit angemessener Frist.

§ 17 Gewährleistung / Mängel

(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen fachgerecht. Bei mangelhafter Leistung hat er zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung); die enthaltene Korrekturschleife (§ 6) dient auch der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz nach Maßgabe des § 18 verlangen.

(2) Geringfügige, technisch oder gestalterisch bedingte Abweichungen (z. B. Farbwiedergabe je nach Endgerät, Bildausschnitt im Rahmen des Briefings) sind kein Mangel.

(3) Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche ergeben sich aus Teil B (Unternehmer) bzw. Teil C (Verbraucher).

§ 18 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(3) Für den Verlust von Daten/Material haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Der Kunde sichert gelieferte Inhalte eigenständig.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 19 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt (u. a. Naturereignisse, Unwetter, Epidemien/Pandemien und behördliche Maßnahmen, Streik, Energie-/Netzausfälle sowie sonstige unvorhersehbare, nicht zu vertretende Umstände) befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Störung von der Leistungspflicht; Fristen verlängern sich entsprechend.

(2) Die Parteien informieren einander unverzüglich und vereinbaren bei Drehterminen zeitnah einen Ersatztermin. Dauert das Ereignis länger als 2 Monate an, kann jede Partei vom betroffenen Auftrag zurücktreten; erbrachte Teilleistungen werden anteilig vergütet.

§ 20 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzgesetzen. Einzelheiten: Datenschutzerklärung unter https://pascalroettger.de/datenschutz/.

(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. im Social-Media-Management), schließen die Parteien bei Bedarf einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(3) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich; § 14 bleibt unberührt.

§ 21 Allgemeine Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit dem Verbraucher nicht zwingender Schutz nach dem Recht seines Aufenthaltsstaats entzogen wird.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

(3) Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

(4) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses, nicht jedoch für individuelle Vertragsabreden.

(5) Ist eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).


Teil B – Zusätzliche Regelungen für Unternehmer und öffentliche Stellen

Diese Regelungen gelten ergänzend, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ B1 Preise

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ B2 Zahlungsverzug

(1) Gerät der Kunde in Verzug, ist die Geldforderung mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Anbieter kann zudem eine Pauschale von 40 € verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(2) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ B3 Gewährleistungsfrist

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

§ B4 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters (Rheine). Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.


Teil C – Zusätzliche Regelungen für Verbraucher

Diese Regelungen gelten ergänzend, wenn der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) ist. Sie gehen bei Widersprüchen den Teilen A und B vor.

§ C1 Preise

Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Bruttopreise).

§ C2 Zahlungsverzug

Im Verzugsfall ist die Geldforderung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 1 BGB). Gegenüber Verbrauchern tritt Verzug bei Entgeltforderungen spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, wenn hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB).

§ C3 Gewährleistungsfrist

Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ C4 Gerichtsstand

Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ C5 Verbraucherstreitbeilegung

Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ C6 Widerrufsrecht

Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung. Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt in den gesetzlich geregelten Fällen, insbesondere bei Verträgen zur Lieferung von nach Kundenspezifikation angefertigten oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittenen Waren/Leistungen sowie bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 BGB), sowie bei vollständig erbrachten Dienstleistungen unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 4 BGB.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Pascal Röttger, Reidstraße 1a, 48429 Rheine, Telefon: +49 174 9749144, E-Mail: info@pascalroettger.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)

  • An: Pascal Röttger, Reidstraße 1a, 48429 Rheine, E-Mail: info@pascalroettger.de
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung (*):
  • Bestellt am (*) / erhalten am (*):
  • Name des/der Verbraucher(s):
  • Anschrift des/der Verbraucher(s):
  • Datum:
  • Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):

(*) Unzutreffendes streichen.


Stand: Juli 2026 · Version 1.3